Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Stand: 31.12.2024

Die Unternehmenskultur von ReInvent ist in den Prinzipien der Ehrlichkeit und des Respekts gegenüber allen Menschen fest verwurzelt. Erfolgreiche Unternehmen sind hochgradig abhängigvon Vertrauen und einem guten Ruf. Die vielfältigen Geschäftstätigkeiten von ReInvent verlangen ein hohes Maß an Sorgfalt, Ehrlichkeit und Integrität. Dementsprechend misst ReInvent seiner Unternehmenskultur und dem Ruf des Unternehmens höchste Priorität bei. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern die Förderung unserer Grundwerte durch ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern und der Gesellschaft als Ganzes. Dieselben Anforderungen stellen wir auch an unsere Lieferanten, Dienstleistern und Servicepartnern (im Weiteren „ReInvent-Partner“ genannt).

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Lieferanten, Dienstleistern und Servicepartnern die vollständige Einhaltung der folgenden Grundsätze sicherzustellen, die diese wiederum auf ihre eigenen Zulieferer, Dienstleister und Mitarbeiter anwenden, die an Lieferungen von Waren und Leistungen an ReInvent beteiligt sind.

Einhaltung von Gesetzen und weiteren rechtlichen Vorgaben

ReInvent-Partner halten an allen Standorten, an denen sie geschäftlich tätig sind, alle geltenden Gesetze und Vorschriften ein.

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes ist in unseren AGB geregelt.

Zwangsarbeit oder unfreiwillige Arbeit

ReInvent-Partner verzichten auf Zwangsarbeit in jeder Form (z. B. zwangsweise, unfreie, ausbeuterische oder unfreiwillige Gefangenenarbeit).

Kinderarbeit

ReInvent-Partner setzen keine Kinderarbeit ein. Als „Kind“ gelten alle Beschäftigten unter 15 Jahren (bzw. 14 Jahren, sofern dies die Gesetzgebung des jeweiligen Landes erlaubt) oder unter dem Alter, in dem die allgemeine Schulpflicht endet, wobei das jeweils höhere Alter ausschlaggebend.

Persönliches Verhalten

ReInvent-Partner verhalten sich in ihrer Geschäftstätigkeit und im Allgemeinen gegenüber allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen Personen einwandfrei und zeigen Respekt gegenüber fremden Kulturen und Bräuchen. Sie akzeptieren keine Form von Schikane, Diskriminierung oder anderen Verhaltensweisen, die Kollegen oder Geschäftspartner gegebenenfalls als bedrohlich oder erniedrigend empfinden können.

Chancengleichheit

ReInvent-Partner befolgen die Grundsätze, nach denen sich ReInvent einer umfassenden Arbeitskultur verpflichtet fühlt und sich verpflichtet, alle Menschen gleich zu behandeln, aufgrund ihrer individuellen Fähigkeiten zu respektieren und wertzuschätzen. ReInvent-Lieferanten akzeptieren keine Form der Schikane oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Neigung, Nationalität, Alter, Behinderung oder Veteranenstatus.

Gesundheit und Sicherheit

ReInvent-Partner stellen ihren Mitarbeitern einen sicheren und nicht gesundheitsschädlichen Arbeitsplatz gemäß allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Verfügung.

Umweltschutz

ReInvent-Partner achten bei allen Arbeiten auf den Umweltschutz. Sie halten mindestens alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen bezüglich des Umweltschutzes ein. Darüber hinaus erfüllen sie alle weiteren umweltschutzbezogenen Vorschriften für die jeweiligen Produkte und Leistungen, die sie ReInvent gemäß den Spezifikationen und Vertragsdokumenten zur Verfügung stellen.

Korruptionsbekämpfung

ReInvent-Partner halten alle geltenden Antikorruptionsgesetze ein. ReInvent-Partner machen ihre Mitarbeiter, die an der Zusammenarbeit mit ReInvent beteiligt sind mit diesen Richtlinien bekannt und fördern und überwachen ihre Einhaltung.

ReInvent wird die Einhaltung dieses Kodex durch ausgewählte Geschäftspartner routinemäßig beurteilen.

Hinweis: Wird die Einhaltung des Kodex nicht nachgewiesen, muss der Lieferant Korrekturmaßnahmen durchführen, außerdem ist eine Vertragskündigung möglich.